Ab dem 1. April haben Zeitarbeitskräfte, die nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk entlohnt werden, mehr Geld in der Tasche. In Westdeutschland steigt der Lohn in allen Entgeltgruppen um 2,8 Prozent, in Ostdeutschland um 4 Prozent. Der Mindestlohn liegt damit mit 9,49 Euro (West) bzw. 9,27 Euro (Ost) weiterhin weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

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https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/zeitarbeitsloehne-steigen-am-1-april

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